Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufzucht von Ferkeln und Jungrindern, Erzeugung und der Vertrieb von landwirtschaflichen Produkten aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Agrarbereich. Außerdem kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu gründen, bestehende zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten.