Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Wartung und Instandsetzung von - sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und technischen Geräten, Ersatzteilen und Zubehör, ferner die Betreibung einer Fahrschule und eines Pannenhilfs- und Abschleppdienstes sowie alle dem Gesellschaftszweck dienenden Geschäfte.