Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
- der Betrieb eines kommunalen Schwerpunktkrankenhauses
- die Einrichtung und der Betrieb von ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsförderung und -pflege
- die Durchführung und Publikation medizinischer Studien und Forschungsanträgen
- die Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen
- die Übernahme von Lehraufträgen an wissenschaftlichen Einrichtungen
- die Einrichtung und der Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, von Frühförderstellen, sozialpädagogischer Zentren sowie von Betreuungs-, Therapie-, Rehabilitations- und Pflegezentren
- der Betrieb eines Übergangswohnheims zur Unterbringung und Betreuung
- die Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes