Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Landmaschinen-, Reifen-, Ersatzteil- und Einzelhandels, sowie eines Mineralölvertriebs, Service und Reparaturen von Traktoren, Landmaschinen und Fahrzeugen, Vertrieb von Garten- und Kommunaltechnik, Lohnarbeiten und Maschinenvertrieb, sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten