Die Gesellschaft hat mindestens einen und höchstens zwei Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufzucht und Mast von Rindern und anderen Tieren sowie der Absatz dieser. Zum Gegenstand gehört weiterhin die extensive Bewirtschaftung der eigenen und zugepachteten Flächen zum Zwecke der Landschaftspflege sowie die Durchführung aller dem eigenen Unternehmen dienender Tätigkeiten