Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau von landwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Kulturen; die Erzeugung von Milch und Fleisch sowie die Haltung und Zucht von Tieren; die Veredlung und der Handel mit den erzeugten Produkten; Landschaftspflege-, Forst- und Sanierungsarbeiten; Verwaltung von Vermögen, Vermietung und Verpachtung.