Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, die Lagerung, der Transport im Werkverkehr und der Handel mit Mineralölprodukten jeder Art sowie der Handel und Vertrieb von technischen Bedarfsteilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Erreichung oder Förderung des Firmenzwecks an anderen Firmen zu beteiligen.