Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Arten von Tätigkeiten, die den Tourismus im Zuständigkeitsbereich des Brandenburgischen Teils der Seenplatte, im Wesentlichen in den Landkreises Barnim, Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin, fördern, insbesondere Festlegung einer Tourismusstrategie, Festlegung einer Markenstrategie und von Qualitätskriterien, regionales und überregionales Marketing mit Schwerpunkt auf Produkt- und Vertriebsmanagement, Marken- und Content-Management, Standort- und Regionalmanagement im Querschnittsbereicht des Tourismus und Unterstützung von Dritten bei der Entwicklung von touristischen Angeboten und der entsprechenden Infrastruktur.