Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Vermittlung, Planung und Koordination im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Dachbegrünung (Gründachsystemen), sowie jede Tätigkeit auch allein für sich. Dazu gehören insbesondere die Vermittlung von Fachbetrieben, Dienstleistungen zur technischen und wirtschaftlichen Projektbewertung, sowie die Begleitung bei Genehmigungsprozessen und Förderanträgen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang eingeschlossen die Übernahme von Verwaltungs- und sonstigen Beratungsleistungen und die Finanzierung und Verpachtung solcher Anlagen.