Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Mietwagen sowie Chauffeurdiensten und alle mittelbar oder unmittelbar damit zusammenhängenden Geschäfte. Darüber hinaus die Veranstaltung von Unternehmerlehrgängen, Schulungen zur Erlangung des Personenbeförderungs-scheins (P-Schein) sowie Stadtführerlehrgängen. Ferner der An- und Verkauf von Pkw sowie die Pkw-Vermietung.