Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf von Zigaretten, Tabakwaren, E-Zigaretten, Zeitungen und Zeitschriften, Süsswaren, abgepacktem Impulseis, abgefüllten Getränken, Telefonkarten und anderen Produkten des E-Services, Lotto- und Losverkauf der Landes Lotto-Gesellschaft und Produkten und Dienstleistungen einer Partnerfiliale der Deutschen Post AG und Glückwunschkarten