Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten als Handelsmaklerin auf dem Gebiet der Finanzberatung, welche die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art, Bausparverträgen und Kapitalanlagen auf der Grundlage der mit den Kunden geschlossenen Maklerverträge umfassen und das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung sowie von Geschäften, die einer Erlaubnis gem. § 32 KWG bedürfen.