Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von Management-, Betriebsführungs- und sonstigen kaufmännischen Dienstleistungen für andere Unternehmen.
Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte ausüben, Unternehmen im In- und Ausland in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten