Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beratung, der Handel, der Service und die Dienstleistung von und ggf. mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, informationstechnischen Diensten, Kommunikationsanlagen, Software und Zubehör, ferner sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten. Zu den Tätigkeiten der Gesellschaft kann auch die Vermietung und Verpachtung von Mobilien und Immobilien gehören, sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.