Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichten und Betreiben einer integrativen Seniorenwohnanlage in Dorf Zechlin.
Die Gesellschaft darf Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland beteiligen und die Geschäftsführung für Unternehmen mit gleichem oder verwandtem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland beziehungsweise die Stellung einer Komplementärin in solchen Gesellschaften übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland begründen.