Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Allgemeinheit durch: a. Förderung der Hilfe für Kriegsbeschädigte und Zivilbeschädigte sowie Behinderte und Opfer von Straftaten; Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; b. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; c. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder; des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes d. Förderung des Tierschutzes;
e. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, f. Förderung von Kunst und Kultur, g. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege h. Förderung der Heimatpflege, der Entwicklung des ländlichen Raums und der Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements