Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewerbsmäßige Bewachung des Lebens und des Eigentums fremder Personen gemäß § 34a GewO (Personen- und Objektschutz);
Kurierdienste und Paketdienste mit KFZ bis zu 3,5 Tonnen;
Durchführung von Gebäudereinigngsarbeiten, Glas-, Fassaden-, Innen- und Außenreinigungsarbeiten jeglicher Art sowie die dazugehörigen Dienstleistungen;
Hausmeisterservice, Schneebeseitigungsarbeiten, Winterdienst;
Garten- und Landschaftsbau;
Vegetationskontrolle.