Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der vernetzten Finanzplanung für natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmer- und Unternehmensberatung in Fragen der Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Diese betriebswirtschaftliche Beratung umfasst verschiedene Bereiche, wie etwa Gründung, Finanzierung, strategische Ausrichtung, Liquiditätssteuerung und Finanzplanung, soweit diese Beratungstätigkeit nicht den Rechts- oder Steuerberufen vorbehalten ist.
Dabei führt die Gesellschaft auch und insbesondere folgende erlaubnispflichtige Tätigkeiten durch: Das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Anlagevermittlung, Anlageberatung und Platzierungsgeschäftigte als vertraglich gebundene Vermittlerin i.S.d. § 3 Abs. 2 WplG.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden und förderlichen Geschäfte sowie Nebengeschäfte vorzunehmen. Sie kann Beteiligungen an anderen Unternehmen eingehen, Tochtergesellschaften gründen und Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft wird die für ihre erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erforderlichen behördlichen Erlaubnisse einholen und deren Fortbestand sicherstellen.