Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
-der Betrieb einer Agentur für Veranstaltungsservice und Kulinarik als kaufmännisch eingerichteter Gewerbetrieb für die Ausführung/Verrichtung eines anzeigepflichtigen Gewerbes gem. GewO;
-der Betrieb und die Unterhaltung von mobilen und/oder stationären gastronomischen Ständen und/oder Einrichtungen/Ladengeschäften zum Verkauf von Speisen und Getränken mit oder ohne Alkoholausschank;
- die Tätigkeit im Reisegewerbe mit oder ohne mobile Gastronomie- und/oder Schankeinrichtungen für den Verkauf von Speisen und/oder Getränken mit oder ohne Alkoholausschank;
- Planung und/oder Durchführung von privaten oder öffentlichen Veranstaltungen (Events) jedweder Art - wie - Tanzveranstaltungen (Disco mit Barbetrieb), Festveranstaltungen, kulturelle Darbietungen, Galas, Konzerte, Familien- und Betriebs-/Unternehmensfeste, Messen, Kongresse, Produktlaunches etc. in geschlossenen Einrichtungen oder im öffentlichen Raum mit oder ohne dem Angebot/Verkauf von Speisen/Getränken (mit oder ohne Alkoholausschank);
- die Ausrichtung von Caterings jedweder Art;
- die Vermietung von Gastronomieausrüstungen und/oder Veranstaltungsmaterial;
- die Vermittlung von Künstlern und/oder Musikunterhaltern jedweder Art.