Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Halten eigenen Vermögens sowie Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, Veranstaltung, Vertrieb und Vermittlung von Online-Glücksspielen aller Art, soweit diese gesetzlich zulässig sind, insbesondere von virtuellen Automatenspielen und Sportwetten, unter anderem über das Internet, Entwicklung und Vertrieb von Softwareprogrammen sowie Erbringung von IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen.