Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entsorgung von Dental/medizinischen Einrichtungen jeglicher Art, die Sammlung, Beförderung, Behandlung, Lagerung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen und Reststoffen jeglicher Art zum Zweck des Recyclings bzw. der Entsorgung und der Verkauf von Recycling-Produkten, Zerlegung von Elektrogeräten, insbesondere aus dem Medizinischen Bereich, Erbringung von sonstigen erlaubnisfreien Dienstleistungen für die Zerlegung von Elektrogeräten.