Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Förderung von Kunst und Kultur in den ländlichen Regionen Brandenburgs im Allgemeinen und die der klassischen Musik und all seiner Aufführungsformen im Besonderen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Aufführung der Kammermusik.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
a) Konzeption, Planung, Durchführung und Dokumentation von Konzerten, Konzertreihen, Festivals und Events, bei denen die klassische Musik und dabei insbesondere die Kammermusik im Zentrum steht,
b) Workshops zum Thema Klassische Musik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Ziel die kulturelle Bildung zu fördern,
c) Finanzierung von Konzerten sowie neuen Kompositionen im Rahmen von Kompositionsaufträgen,
d) Projekte in Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen.