Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch die Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, die Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Durchführung von Immobilienprojekten, die Beratung und Vermittlung im Immobi-lienbereich sowie die Durchführung von Bautätigkeiten und Sanierungsarbeiten und die Beteiligung an anderen Immobilienunternehmen, einschließlich aller damit zusammenhängenden und fördernden Geschäfte