Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen (ausgenommen sind zulassungspflichtige Tätigkeiten) in den Bereichen Marketing und Werbung, insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, die Webentwicklung, das Grafikdesign,
die Content-Creation, die Fotografie und Filmproduktion, Animation, Erstellung virtueller 3D-Rundgänge sowie Produktion, Import und Anbringung von Werbematerialien und Merchandise.