Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehender Geschäfte, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, mit Ausnahme aller genehmigungspflichtigen Geschäfte. Das Unternehmen kann sich als Komplementärin an Gesellschaften beteiligen.