Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veräußerung, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und die Beteiligung an anderen Unternehmungen, deren Übernahme, deren Geschäftsführung einschließlich der Übernahme einer Stellung als persönlich haftender Gesellschafter einer
Personenhandelsgesellschaft