Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
b) Die Organisation und Durchführung von kreativen Kursen und Workshops.
c) Die Ausführung von fotografischen Arbeiten und Dienstleistungen.
d) Die Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen.
e) Die Durchführung von kunsttherapeutischen Maßnahmen und Angeboten.
f) Die Erstellung von Grafikdesign.
g) Die Herstellung und der Verkauf von künstlerischen Erzeugnissen.
h) Die Beratung im Bereich der Informationstechnologie (IT) sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen.
i) Die Entwicklung, Programmierung und Vermarktung von Softwarelösungen.
j) Der Vertrieb von Hard- und Software.