Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie deren einheitliche Leitung und Koordinierung; die Aufstellung von Wirtschaftsplänen, die Durchführung von Budgetverhandlungen sowie aller Verwaltungsaufgaben für Gesellschaften; das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; die Erbringung von EDV-Dienstleistungen jedweder Art, insbesondere Installation, Wartung und Pflege von Hard- und Software sowie IT-Beratung; die Erbringung von Marketingdienstleistungen jedweder Art, insbesondere die Erstellung, Verwaltung und der Verkauf von Websites, 3D-Scans sowie Beratung und Durchführung von Social Media Marketing, Online- und Printwerbung sowie Eventmarketing