Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Landwirtschaftliche Produktion, der Vertrieb und der Handel mit eigenen landwirtschaftlichen Produkten, landwirtschaftliche Dienstleistungen und Werkleistungen aller Art, die Verwaltung und Verwertung des Gesellschaftsvermögens, die Vermietung von mobilem Anlagevermögen und Immobilien, Transport- und Umschlagleistungen, Aufzucht und Unterstellung von Pferden sowie die landwirtschaftliche Erzeugung von Futtermitteln.