Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Sicherung und Erschließung von Grundstücken zur Erzeugung und Lieferung von Energie, einschließlich dem Abschluss von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, sowie die Planung, Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Energie sowie die Erbringung von Dienstleistungen und der Erwerb und die Veräußerung von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit der Erzeugung und Lieferung von Energie.