Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Datenverarbeitung, das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, kaufmännische Mahnverfahren, Schreibservice, Controlling, sowie die betriebswirtschaftliche Beratung im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sowie damit einhergehende Beratungsleistungen im Sinne des § 5 RDG, soweit dies keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf.