Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unmittelbare und mittelbare Tätigkeiten auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der darauf bezogenen Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Schulung in den Bereichen: E-Commerce und Online-Handel; Entwicklung von Software und deren Nutzungsüberlassung an Dritte (Software as a Service); Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb; Ingenieur-Dienstleistungen in den Bereichen Elektronik und Computertechnologie.