Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anmietung bzw. der Erwerb von Grundstücken, Dach- oder Freiflächen zur Nutzung für Energieerzeugung durch erneuerbare Energien, einschließlich der Vermittlung von Gelegenheiten zur vorgenannten Nutzung, soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist, der Erwerb, die Installation, die Verwaltung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien, Anlagen zur Wärmeerzeugung und Energiespeicherung,
der Verkauf und Handel mit Strom und Wärmeenergie, vorrangig aus erneuerbaren Energien, der Erbringung von Beratungs- und Planungsdienstleistungen im Bereich der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und zur Gebäudeenergieeffizienz und damit verbundene Dienstleistungen.