Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Verkauf von Immobilien, Erwerb, Vermietung und Verkauf von beweglichen Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Fahrzeugen, technischen Geräten und Werkzeugen soweit hierfür eine besondere öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist, Unternehmensberatung soweit hierfür eine besondere öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist.