Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Tischlerei Brandenburg GmbH & Co. KG, nachstehend GmbH & Co. KG genannt, deren Gegenstand wiederum ist die Herstellung, Lieferung und Montage von Möbeln, Fenstern und Türen sowie anderen Bauteilen aus Holz, Holzwerkstoffen sowie Kunststoffen, Tischlerarbeiten und sonstige Holzarbeiten aller Art.