Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Planung, Entwicklung, Bau und Betrieb von Rechenzentren, welche erneuerbare Energie nutzen
- Herstellung/Generierung digitaler Währungen und Handel mit diesen
- Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen auf Grundlage Grüner Informationstechnologie
- Gewinnung, Kauf und Verkauf von Energie und Bau und Betrieb der dazu erforderlichen Anlagen