Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abdichten von Boden- und Wandflächen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe inklusive dem Schließen von Fugen und Rissen in Beton und Mauerwerk in diesem Bereich; Flächenabdichtungen von Ingenieurbauten gegen drückendes und nicht drückendes Wasser mit Kunststoff-Kombination insbesondere in Domschächten; Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Estricharbeiten, Boden- und Parkettlegearbeiten, Fugen- und Asphaltierungsarbeiten, Holz- und Bautenschutz, Einbau von genormten Baufertigteilen.