Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten sowie die Verwaltung von Vermögensgegenständen, Beteiligungen oder Anteilen an Unternehmen und die Abstimmung der Geschäftspolitik dieser Unternehmen in grundsätzlichen Fragen sowie die Ausübung sonstiger gewerblicher Tätigkeit zur Förderung des Gesellschaftszwecks der Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen Sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.