Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere in den Bereichen des Tourismus, der Gastronomie, der Hotellerie und der Unterhaltungsbranche sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich des An- und Verkaufs und der Vermittlung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen sowie der Anmietung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).