Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetzt (KWG) bedürfen.