Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Verwalten und Halten von Vermögenswerten. Hierzu zählen insbesondere die Anlage und Verwaltung von liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie jeglicher Art von Finanzinstrumenten, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten. Die Gesellschaft ist nicht in operativen Geschäften tätig und nimmt keine geschäftlichen Aktivitäten auf, die über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen.