Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
a) Einkauf von landwirtschaftlichen Produkten, insbesondere Faserpflanzen,
b) die Verarbeitung von Faserpflanzen und Erzeugung von pflanzlichen Produkten, insbesondere zu Fasern, Schäben und verpresste Naturstoffe,
c) der Handel mit pflanzlichen und landwirtschaftlichen Produkten sowie der Ver-trieb von veredelten Naturfasern, sowie die Durchführung solcher Geschäfte als Vertreter oder Kommissionär.
d) die Erbringung landwirtschaftlicher und logistischer Dienstleistungen,
e) der Einkauf und der Verkauf von und der Handel mit Saatgut und Rhizomen und Stecklingen,
f) der Einkauf und der Verkauf von und der Handel mit eiweißhaltigen Samen und deren Produkten,
g) der Handel mit und die Herstellung von Lignin und ligninhaltigen Lösungen.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist ferner die Beteiligung an an-deren Unternehmen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - als auch die Übernahme der Geschäftsführung an den beteiligten Unternehmen und die Ausführung damit in Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Durchführung solcher Geschäfte als Vertreter oder Kommissionär.