Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung zum Abschluß von Verträgen über: Darlehen und Finanzierung, Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft und ausländischen Investmentanteilen, Vermögensanlagen, Baufinanzierungen und Bausparverträgen, Versicherungen jeder Art, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Immobilien. Wirtschaftsberatung und EDV-Kontierung