Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Produktentwicklung, Datenanalyse und Beratung sowie Implementierung von Informatik-, Software-, Internet-Anwendungen, Datenbanken und Datenanalyse (sowohl deren Einführung, Schulung, Anwendung und Dokumentation)
- generelle Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnologien und technologieunterstützter Bereiche
- Verwaltung eigenen Vermögens und das Angebot von Management-Dienstleistungen