Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte, sowie Verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Ebenfalls Gegenstand der Unternehmung sind Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.