Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verpachtung und Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Grundbesitz und landwirtschaftlichen Objekte, der Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten und das Erbringen von Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Agrar- und Forstwirtschaft, sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen gründen.