Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an Unternehmen jeweils im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland. Hierzu gehört auch das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Grundbesitz und von Beteiligungen an Unternehmen/Gesellschaften sowie die Übernahme von Holding-Funktionen an Unternehmen/Gesellschaften und die Übernahme einer Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften, dieses ebenfalls im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Auch ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auch gegen Entgelt.