Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wissenschaftlich basierte Unterstützung von Unternehmen, Kommunen, Verbänden und Organisationen bei der Entwicklung sowie der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien mit Ausrichtung auf deutsche Standards wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Der Zweck wird insbesondere durch beratende Projektbegleitung, durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Bildungsveranstaltungen, die Durchfhrung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Studien, sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen verwirklicht.