Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gegenstand ist ferner die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz, Kraftfahrzeugen und Büroausstattungen einschließlich Bürotechnik sowie das Erbringen von Managementdienstleistungen an Beteiligungsunternehmen.