Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung, Beratung und Kontrolle sowie die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen im In- und Ausland einschließlich der Geschäftsführung solcher Unternehmen und die Förderung aller Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.